Stadt Fulda | Tourismus & Kongressmanagement Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
I. Allgemeinen Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen (AGV)
1. Anwendungsbereich und Vertragsverhältnis
Diese „Allgemeinen Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen“ („AGV“) gelten für Verträge über die Vermittlung („Vermittlungsverträge“) von Unterkünften, Gasthäusern, Hotels, Pensionen, Gästezimmern, privat vermieteten Zimmern und Ferienwohnungen von Vermietern, Hotelinhabern und Eigentümern („Gastgeber“) durch die Stadt Fulda, Tourismus und Kongressmanagement Fulda (im Folgenden: TKM). Dies betrifft mithin sämtliche Unterkünfte, für welche TKM als Zimmervermittlung dem Gast Buchungsmöglichkeiten zur Verfügung stellt. TKM tritt hierbei lediglich und ausschließlich als Vermittler zwischen Gastgeber und Gast. Ein Vertrag über die Gastaufnahme und Beherbergung des Gastes durch den Gastgeber („Beherbergungsvertrag“) sowie über etwaige sonstige Leistungen des Gastgebers kommt alleine zwischen Gastgeber und Gast zustande. Die vorliegenden AGV regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und TKM als Vermittler des Beherbergungsvertrags.
2. Leistungen
a) TKM tritt gegenüber dem Gast ausschließlich als Vermittler auf. Für das Vertragsverhältnis zwischen Gastgeber und Gast gelten die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Gastgebers. Vertragsinhalt des Vermittlungsvertrags ist die ordnungsgemäße Vermittlung der vom Gast gewählten Unterkunft. Ansprüche des Gastes aus dem Beherbergungsvertrag bestehen ausschließlich gegenüber dem Gastgeber. Gleiches gilt für vertragliche und gesetzliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Beherbergung stehen, insbesondere Mängel-, Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche. Umfang und Art der vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungs- und Objektbeschreibung des Mietobjektes durch den Gastgeber in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung, die der Gast von diesem erhält.
b) Die Leistung des TKM aus dem Vermittlungsvertrag gilt als erbracht mit Abschluss des Beherbergungsvertrags zwischen Gastgeber und Gast. Dies gilt unabhängig vom weiteren Bestand und Schicksal des Beherbergungsvertrags. Sofern nichts anderes geregelt ist, gilt der Beherbergungsvertrag als abgeschlossen mit Zugang der verbindlichen Buchungsbestätigung des Gastgebers beim Gast oder – falls eine Buchungsbestätigung nicht erfolgt spätestens mit Bereitstellung der Unterkunft.
3. Rechte und Pflichten aus dem Beherbergungsvertrag
a) Die Rechte und Pflichten aus dem Beherbergungsvertrag regeln sich maßgeblich nach dessen Bestimmungen sowie nach den gesetzlichen Bestimmungen.
b) TKM weist - vor diesem Hintergrund ohne Verbindlichkeit – lediglich darauf hin, dass nach den vorstehenden Bestimmungen der Gastgeber Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Stornierungsentschädigung gegenüber dem Gast haben kann für den Fall des Rücktritts vom Vertrag durch den Gast sowie aufgrund sonstiger Vertragsbeendigungen oder Vertragsstörungen. Dabei können sich die Höhe der Entschädigung nach dem Gesamtpreis unter Abzug der gewöhnlich ersparten Aufwendungen, sowie dessen, was durch gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des Mietobjekts zu erwerben ist, bestimmen. Der Gastgeber kann diesen Anspruch gegebenenfalls nach seiner Wahl konkret oder pauschaliert berechnen. Auf die AGB des Gastgebers sowie die sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen, die auf den Beherbergungsvertrag Anwendung finden, wird verwiesen. Es ist dem Gast stets gestattet, dem Gastgeber nachzuweisen, dass ihm ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe als in der geltend gemachten Höhe. TKM gibt dem Kunden gegenüber keinerlei Garantien, Gewähr oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen der Gastgeber.
c) Der Beherbergungsvertrag wird – vorbehaltlich abweichender Regelungen des Beherbergungsvertrags – lediglich für die in der Buchungsbestätigung festgesetzte Dauer abgeschlossen. Er endet mit Ablauf dieser Dauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
d) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Es finden darüber hinaus die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
4. Haftung
a) TKM übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemäße Durchführung der vermittelten Gastaufnahme- und Beherbergungsverträge und gibt keine Zusicherung für die Eignung oder Qualität der von den Gastgebern dargestellten Unterkünften und sonstigen Leistungen ab. Hierfür haftet der Gastgeber als Vertragspartner des Gastes. Ebenso wenig übernimmt TKM die Gewähr für die Verfügbarkeit von Unterkünften und sonstigen Leistungen, die durch den Gastgeber angeboten oder zugesagt sind.
b) TKM haftet lediglich für fehlerhafte Vermittlung. Die Angaben über vermittelte Leistungen und Unterkünfte beruhen ausschließlich auf den Informationen der einzelnen Gastgeber gegenüber TKM und stellen somit keine eigene Angabe oder Zusicherung vom TKM gegenüber dem Gast dar.
c) Sofern es sich bei dem Gast um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart. Im Übrigen richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Bestimmungen.
5. Anreise und Abreise
a) Die Anreise des Gastes hat – vorbehaltlich abweichender Regelungen des Beherbergungsvertrags – bis zum vereinbarten Zeitpunkt, die sich aus der Buchungsbestätigung oder den Vertragsbedingungen des Gastgebers ergibt, zu erfolgen, spätestens jedoch bis 18 Uhr am Anreisetag. Eine Verspätung hat der Gast in jedem Fall anzuzeigen. Die Unterkunft ist am Anreisetag ab 15:00 Uhr reserviert.
b) Das Mietobjekt ist vom Gast am Abreisetag im vertraglich vereinbarten Zustand zu übergeben, vorbehaltlich einer abweichenden Regelung des Beherbergungsvertrags. Bei nicht fristgemäßer Freigabe der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Vergütung oder Entschädigung für die weitere Belegung entsprechend seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangen.
c) Rechnungsstellung, Bezahlung, Stornierungen oder Umbuchungen erfolgen über den Gastgeber.
d) Bei vorzeitiger Abreise des Gastes erfolgt – vorbehaltlich abweichender Regelungen des Beherbergungsvertrages oder gesetzlicher Regelungen – keine Rückerstattung der Vergütung. Individuelle Absprachen zwischen Gast und Gastgeber sind möglich und gehen hinsichtlich des Beherbergungsverhältnisses den Bestimmungen dieser AGV vor.
II. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Pauschalreisen
1. Anwendungsbereich
Die nachfolgenden Geschäft- und Reisebedingungen gelten für Pauschalangebote (Arrangement, Ticket & Hotel, etc.) gemäß § 651a Abs. 1 BGB. Sie werden, soweit nach den gesetzlichen Bestimmungen wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen - nachfolgend "Gast" genannt - und der Stadt Fulda | Tourismus & Kongressmanagement – nachfolgend „TKM“ genannt - als Reiseveranstalter im Buchungsfalle nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651a bis 651m BGB zustande kommenden Reisevertrages.
2. Abschluss des Reisevertrages
a) Mit der Buchungserklärung/Anmeldung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich, per E-Mail oder über das Internet erfolgen kann, bietet der Gast dem TKM den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt ausschließlich durch den Zugang der Reisebestätigung (schriftlich oder in Textform) inkl. Sicherungsschein seitens TKM beim Gast zustande. Wird die Buchungserklärung des Gastes weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn abgegeben, ist abweichend von Satz 1 die telefonische oder mündliche Buchungsbestätigung ausreichend für den verbindlichen Vertragsabschluss.
c) Der die Buchung vornehmende Gast haftet für alle Verpflichtungen von durch ihn mitangemeldeten Gästen aus dem Reisevertrag.
3. Bezahlung
a) Mit Vertragsabschluss und Zustellung der Reisebestätigung inkl. Sicherungsschein, wird eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis ist spätestens 28 Tage vor Reisebeginn zu überweisen.
Bankerbindung
Sparkasse Fulda
IBAN: DE15 5305 0180 0040 0103 04
BIC: HELADEF1FDS
b) Sofern die Bezahlung mit MasterCard, Visa, American Express angeboten wird, muss die Kreditkarte bei Buchung in der Tourist Information vorgelegt und der Kreditkartenbeleg unterschrieben werden.
c) Erfolgt die Buchung weniger als 28 Tage vor Reisebeginn, ist der gesamte Reisepreis nach Vertragsabschluss und Übermittlung des Sicherungsscheines sofort fällig (ohne Aufteilung in Anzahlung und Restzahlung). Die Reiseunterlagen werden unverzüglich nach Zahlungseingang zugesandt.
d) Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Rechtsanspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistung, Zusatzleistungen oder anderer Leistungen.
4. Leistungen
a) Die Leistungsverpflichtung des TKM ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Reisebestätigung.
b) Nimmt der Gast einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich das TKM bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
5. Leistungs- und Preisänderungen
a) TKM ist zur unwesentlichen Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, insbesondere von Reiseleistungen, befugt, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von dem TKM nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und die Interessen des Gastes nicht erheblich beeinträchtigt werden; dem Gast bleibt die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Änderung unbenommen. Die Änderung der Leistung in diesem Sinne selbst stellt keinen Mangel der Leistung dar. Eventuelle Gewährleistungsansprüche betreffend die Durchführung der geänderten Leistung bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Das TKM ist verpflichtet, den Gast über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
6. Rücktritt durch den Gast, Umbuchung
a) Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim TKM. Dem Gast wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Gast vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert das TKM den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann das TKM eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach dem Reisepreis unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen Rücktrittserklärung und Reisebeginn, der üblicherweise zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen des Veranstalters und dem zu erwartenden Erwerb durch mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen.
b) Die Entschädigung wird in einem Prozentsatz des Gesamtreisepreises nach dem Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:
- Bis 60 Tage vor Reisebeginn: 20 %
- Ab dem 59. Tag bis 30 Tage vor Reisebeginn: 25 %
- Ab dem 29. Tag bis 16 Tage vor Reisebeginn: 50 %
- Ab dem 15. Tag bis 3 Tage vor Reisebeginn: 80 %
- Ab dem 2. Tag vor Reisebeginn: 90 %
c) Zusätzlich zu einem Aufenthalt und in der Reisebestätigung (separat) ausgewiesene Eintrittskarten sind von Umtausch oder Erstattung ausgeschlossen. Der danebenstehende Anspruch auf Rücktritts¬gebühren, wie oben angegeben, berechnet sich in diesem Fall auf den restlichen Preis.
7. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung des TKM für Schäden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Schäden, die TKM vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
8. Obliegenheiten des Kunden
Zu den gesetzlichen Rechten und Pflichten des Gastes verweist das TKM auf die Vorschrift des BGB zu Pauschalreiseverträgen § 651a ff. BGB. Die wichtigsten Bestimmungen daraus sind:
a) Etwa auftretende Reisemängel muss der Gast unverzüglich gegen¬über dem TKM geltend machen. Ansprüche entfallen beim Unterlassen einer solchen Mängelanzeige nur dann nicht, wenn die Anzeige unverschuldet unterbleibt.
b) Im Falle einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise kann der Gast die Reise nach den gesetzlichen Bestimmungen kündigen. Hierzu bedarf es neben der Mängelanzeige in aller Regel einer Fristsetzung zur Behebung der Mängel dem TKM gegenüber.
9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Reisebedingungen nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Sollte der Vertrag in einzelnen Teilen unwirksam sein oder Lücken enthalten, so tritt an die Stelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmungen eine wirksame Bestimmung, die dem sonstigen Inhalt des Vertrages entspricht und dem Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts und für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Sitz des Veranstalters in Fulda.
III. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Stadtführungen und Rundfahrten
Die Stadt Fulda | Tourismus und Kongressmanagement Fulda - im Folgenden „TKM“ genannt - veranstaltet Stadtführungen, Führungen, Touren sowie Rundfahrten in die Region für Gäste und Gruppen – im Folgenden „Kunde“ genannt.
1. Geltungsbereich
Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingung“ gelten für die Geschäftsbeziehungen des TKM mit seinen Kunden. Die allgemeinen Buchungsbedingungen des TKM gelten auch dann, wenn das TKM mit Kenntnis von den Geschäftsbedingungen des Kunden eine Buchung des Kunden bestätigt. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt das TKM nur dadurch an, dass es deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Gegenstand der Buchungsbedingungen für Stadtführungen
a) Das TKM organisiert Stadtführungen. Dazu vermittelt das TKM selbstständige Gästeführer für Stadtführungen und Rundfahrten und stellt zusätzlich auf Wunsch Busse für Rundfahrten bereit.
b) Die vom TKM vermittelten Gästeführer können für bestimmte, vom TKM im Vorhinein festgelegte Stadtführungen oder für vom Kunden individuell gestaltete Tagesprogramme gebucht werden.
c) Bei der Bereitstellung von Bussen kooperiert das TKM mit selbstständigen Busunternehmen. Die Beförderung im Rahmen von Rundfahrten in die Region erfolgt nicht durch das TKM selbst, sondern wird eigenständig durch das jeweils beauftragte Busunternehmen durchgeführt. Sämtliche Unternehmerpflichten nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) treffen dabei nur den ausführenden Beförderungsunternehmer.
3. Abschluss des Buchungsvertrages
a) Konkrete Buchungen von Stadtführungen beim TKM müssen schriftlich, auch per E-Mail erfolgen. Die Buchung ist als verbindliche Willenserklärung des Kunden zu verstehen.
b) Ein Vertrag mit dem TKM kommt erst dann zustande, wenn das TKM die Buchung des Kunden schriftlich bestätigt hat („Auftragsbestätigung).
c) Sämtliche Änderungen einer verbindlichen Buchung werden ebenfalls ausschließlich schriftlich erfasst.
d) Bestimmte Stadtführungen unterliegen einer maximalen Teilnehmerzahl pro Gästeführer. Das TKM wird den Kunden im Rahmen des konkreten Angebotes auf solche Beschränkungen hinweisen. Übersteigt die gewünschte Gruppengröße die jeweils genannte maximale Teilnehmerzahl, wird das TKM dem Kunden die Buchung eines weiteren Gästeführers anbieten; die Gruppe wird in diesem Fall geteilt.
e) Es gelten die auf der Bestätigung vermerkten Leistungen. Bitte beachten Sie, dass trotz der Bestätigung eine Führung in den Kirchen immer nur vorbehaltlich ist. Durch kurzfristig angesetzte Gottesdienste und Kirchenveranstaltungen entfällt die Möglichkeit der Führung. Sobald wir Kenntnis von Änderungen erhalten, werden wir Sie über die damit verbundenen Programmänderungen informieren.
4. Eintrittspreise; Kosten des vermittelten Gästeführers
a) Sofern im Rahmen einer Führung oder einer Rundfahrt Eintrittskosten für bestimmte Institutionen und/oder Kosten für Sonderleistungen (z. B. Kostproben) anfallen, sind diese vom Kunden gesondert zu bezahlen.
b) Die vom TKM im Angebot angegebenen Eintrittskosten sind Sondertarife. Sie gelten nur, wenn der entsprechende Eintritt vom Kunden beim TKM mitgebucht wird. Hat der Kunde die Eintrittskosten nicht mitgebucht, werden die Eintrittskosten direkt bei der jeweiligen Institution vor Ort bezahlt. Es gelten dann die in den Institutionen allgemein gültigen Kassenpreise.
c) Insbesondere bei individuell erstellten Stadtführungen bzw. individuellen Tagesprogrammen können Fahrt- und Bewirtungskosten für den Gästeführer anfallen. Diese Kosten sind in den Gästeführertarifen nicht enthalten und werden zusätzlich berechnet und dem Kunden in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Fahrtkosten: Der Treff- und/ oder Endpunkt befindet sich nur in Ausnahmefällen und nach ausdrücklicher Zusage durch das TKM außerhalb Fuldas.
5. Zahlungsmodalitäten
a) Die Führung ist grundsätzlich am Ende der Veranstaltung in bar zu bezahlen. Auf Wunsch wird eine Quittung ausgestellt.
b) Bei Vertragsabschluss ist bei inländischen Rechnungsadressen in der Regel keine sofortige An- oder Komplettzahlung fällig, außer das Angebot, aufgrund dessen der Kunde gebucht hat, hat ausdrücklich eine Vereinbarung über eine Vorauszahlung beinhaltet.
b) Eine Rechnungsstellung durch das TKM ist möglich. Für diese zusätzliche Leistung berechnet das TKM eine Unkostenpauschale in Höhe von 10,00 € bei Inlandsüberweisungen und im Euro-Einzugsbereich. 20,00 € werden fällig bei sonstigen Auslandsüberweisungen.
c) Die angemeldete und bestätigte Personenzahl ist Berechnungsgrundlage.
6. Vom TKM vermittelte Gästeführer
a) Die Auswahl des zu vermittelnden Gästeführers trifft das TKM nach Maßgabe der für die Stadtführung erforderlichen Qualifikation. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Vermittlung eines bestimmten Gästeführers.
b) Auch im Falle der Benennung eines bestimmten Gästeführers bleibt es dem TKM vorbehalten, diesen im Falle eines zwingenden Verhinderungsgrundes (insbesondere wegen Krankheit) durch einen anderen, geeigneten und qualifizierten Gästeführer zu ersetzen.
c) Der Kontakt mit dem Gästeführer erfolgt erst vor Ort. Die privaten Daten des disponierten Gästeführers unterliegen dem Datenschutz und werden seitens des TKM nicht an Dritte weitergegeben.
d) Vom TKM vermittelte Gästeführer übernehmen im Rahmen der Stadtführungen keine Aufsichtspflicht. Gruppen von Minderjährigen (z. B. Schülergruppen) müssen von einer ausreichenden Anzahl an Aufsichtspersonen begleitet werden. Ist die Anzahl der Aufsichtspersonen nach pflichtgemäßer Einschätzung durch den Gästeführer zu gering, haben die Gästeführer die Möglichkeit, die Stadtführung nicht zu beginnen bzw. eine laufende Stadtführung abzubrechen. Die Gruppe gilt dann als nicht erschienen.
e) Die vom TKM vermittelten Gästeführer übernehmen für Gruppen bezüglich Eintritts-, Bewirtungs- oder sonstiger Kosten keine Barvorlagen. Die vermittelten Gästeführer kassieren auch keine Eintrittsgelder bar vor Ort.
7. Leistungen
a) Alle Angaben sowie die Darstellungen zu den Stadtführungen in Broschüren, im Internet etc. stellen lediglich beispielhaft allgemein mögliche Leistungen dar. Es wird hierdurch kein bestimmter Inhalt für die Stadtführungen garantiert. Das TKM schuldet nur den in der Auftragsbestätigung ausdrücklich genannten Leistungsumfang.
b) Es gelten die auf der Bestätigung vermerkten Leistungen. Bitte beachten Sie, dass trotz der Bestätigung eine Führung in den Kirchen immer nur vorbehaltlich ist. Durch kurzfristig angesetzte Gottesdienste und Kirchenveranstaltungen entfällt die Möglichkeit der Führung. Sobald wir Kenntnis von Änderungen erhalten, werden wir Sie über die damit verbundenen Programmänderungen informieren.
8. Leistungs- und Preisänderungen
a) Änderungen oder Abweichungen vom vereinbarten Inhalt der Buchung sind zulässig, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des TKM für den Kunden zumutbar sind. Zumutbar sind Änderungen oder Abweichungen insbesondere, wenn sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Tour nicht maßgeblich beeinträchtigen oder wenn es sich um äußere, nicht vom TKM zu vertretende Umstände, z. B. Straßensperrungen, Schließung von Kirchen, kurzfristige Erkrankung des Gästeführers etc., handelt. Das TKM ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird das TKM dem Kunden eine kostenlose Umbuchung anbieten. Sind die Änderungen oder Abweichungen für den Kunden unter Berücksichtigung der Interessen des TKM nicht zumutbar, steht dem Kunden das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.
b) Bei verspätetem Erscheinen der Gruppe besteht kein Anspruch auf eine Verlängerung der Stadtführung oder eine Minderung des Preises. Eine Verlängerung der Stadtführung steht im Ermessen des Gästeführers. Im Falle einer Verlängerung setzt sich die zu bezahlende Einsatzzeit aus der Wartezeit des Gästeführers und der tatsächlichen Dauer der Führung zusammen. Die Wartezeit der Gästeführer beträgt maximal 30 Minuten. Bei einer Verspätung von mehr als 30 Minuten gilt die Gruppe grundsätzlich als nicht erschienen (mit der Kostenfolge von Ziffer 9.a).
c) Die Einsatzzeit eines Gästeführers beginnt und endet in Fulda. Bei Einsatzbeginn oder -ende außerhalb Fuldas verlängert sich die Einsatzzeit des Gästeführers entsprechend und anfallende Fahrtkosten sowie die zusätzliche Einsatzzeit werden berechnet.
9. Änderungen, Stornierungen und Nichterscheinen
a) Bis 14 Tage vor der Führung ist eine Stornierung und Änderungen kostenfrei möglich. Danach wird dem Kunden eine Stornogebühr von 100 % der Kosten berechnet. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang der eingegangenen Stornierungserklärung beim TKM.
b) Änderungen von Treffpunkt oder Uhrzeit sind bis 7 Tage vor der Führung gegen eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro möglich. Änderungen müssen schriftlich, auch per E-Mail, oder mündlich per Telefon erfolgen.
c) Der vereinbarte Preis ist auch dann ohne Abzug zu zahlen, wenn ein Kunde zu einer gebuchten Führung nicht erscheint.
d) Dem Kunden ist in jedem Fall der Nachweis gestattet, dass das TKM durch die Stornierung oder das Nichterscheinen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem TKM bleibt es vorbehalten, abweichend von der oben genannten Pauschale, eine konkret zu berechnende, höhere Entschädigung zu fordern.
10. Video-/Audioaufnahmen
a) Video- und Audioaufnahmen sind nur nach ausdrücklicher Genehmigung des Gästeführers und der Gruppenteilnehmer erlaubt.
b) Alle Datenschutzregeln sind dabei einzuhalten.
11. Beschränkung der Haftung
a) Das TKM haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die ordnungsgemäße Abwicklung der Führung.
b) Das TKM haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden (z. B. gastronomische Leistungen, Kapazitäten in Kirchen, Konzertbesuche, Ausstellungen etc.).
12. Rechtswahl und Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Sitz des TKM in Fulda.
IV. Tourismusbeitrag
Die Stadt Fulda erhebt einen Tourismusbeitrag. Grundlagen sind § 2 und § 13 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) sowie die Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages im Gebiet der Stadt Fulda (Tourismusbeitragssatzung). Beitragspflichtig sind grundsätzlich alle ortsfremden volljährigen Personen, die im Gebiet der Stadt Fulda gegen Entgelt beherbergt werden. Der Tourismusbeitrag beträgt pro Aufenthaltstag/Übernachtung und pro Person zwei Euro. Über eine Befreiung zum Tourismusbeitrag hat der Gast den Nachweis zu führen. Alle Informationen zum Tourismusbeitrag der Stadt Fulda sind online unter http://www.tourismus-fulda.de/tourismusbeitrag abrufbar.
Letzte Aktualisierung am 02.02.2024
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