Mit dem Tourismusbeitrag trägt jeder Reisende, der in Fulda übernachtet, entscheidend zur Erhaltung des kulturellen Erbes bei und sorgt dafür, dass die touristische Infrastruktur intakt bleibt und ein vielfältiges und attraktives Freizeitangebot gefördert wird.
Zweckgebundener Tourismusbeitrag Kultur bewahren & Vielfalt fördern
Seit dem 16. Jahrhundert werden in Deutschland Tourismusabgaben erhoben. Die Formen und Ausgestaltungen sind dabei sehr unterschiedlich. Der Tourismusbeitrag ist im Vergleich zur Tourismus- oder Bettensteuer, Gäste-, Ortstaxe, Tourismus- oder Fremdenverkehrsabgabe zweckgebunden. Die Einnahmen werden zur teilweisen Deckung von Maßnahmen im Tourismus- und Gastgewerbe sowie zur Sicherung und Stärkung des Standortes eingesetzt.
Fulda erfreut sich großer Beliebtheit. Die Stadt zählt aktuell über 70.000 Einwohnerinnen und Einwohner und verzeichnet jährlich fast 700.000 Übernachtungen. Im Herzen Deutschlands gelegen und von allen Himmelsrichtungen sehr gut erreichbar, fasziniert Fulda nicht nur mit barockem Flair. Landschaftlich attraktiv liegt die Stadt zwischen den Mittelgebirgen Vogelsberg und dem UNESCO-Biosphärenreservat Rhön, das 2014 zum Internationalen Sternenpark ausgezeichnet wurde.
Fulda ist eine charmante Stadt zum Wohlfühlen mit einer reichen Geschichte und einer Vielzahl an kulturellen und historischen Sehenswürdigkeiten. Durch den Tourismus werden nicht nur die lokale Wirtschaft und Arbeitsplätze gestärkt, sondern auch die kulturelle Vielfalt und das kulturelle Erbe der Stadt gefördert. Jeder Reisende – ob privat oder beruflich – erlebt die Vielfalt Fuldas und ihre Sehenswürdigkeiten: den Dom St. Salvator, das Stadtschloss, das Barockviertel und viele andere Attraktionen. Darüber hinaus bietet Fulda eine breite Palette an Veranstaltungen sowie gastronomischen Angeboten, die das touristische Erlebnis bereichern.
Kleiner Beitrag mit großer Wirkung Für Fuldas Zukunft
Die Stadt Fulda ist ein staatlich anerkannter Tourismusort. Seit dem 1. April 2024 wird ein Tourismusbeitrag zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die Konzeption, Planung und Umsetzung von touristischen Angeboten, Veranstaltungen, Einrichtungen und Strukturen sowie für die Kommunikations- und Marketingmaßnahmen erhoben.
Die Einnahmen durch den Tourismusbeitrag leisten einen wesentlichen Beitrag für die Verbesserung der touristischen Infrastruktur und Dienstleistungen. Sie steigern die Attraktivität der Stadt für Besuchende und die Einheimischen gleichermaßen. Der Tourismusbeitrag stärkt die lokale Wirtschaft, den Handel sowie das gesamte Gastgewerbe. Zudem können Arbeitsplätze gesichert, neue Talente gefördert und die Aufenthalts- und Lebensqualität kontinuierlich gesteigert werden. Darüber hinaus werden durch den Tourismusbeitrag auch regionale, ganzeitliche und nachhaltige Projekte finanziert.
GRUNDLAGE
Grundlagen sind § 2 und § 13 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) sowie die Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages im Gebiet der Stadt Fulda (Tourismusbeitragssatzung).
BEITRAG im Detail
Der Tourismusbeitrag beträgt pro Aufenthaltstag und pro Person zwei Euro. Beitragspflichtig sind grundsätzlich alle ortsfremden volljährigen Personen, die im Gebiet der Stadt Fulda gegen Entgelt beherbergt werden.
Einzug und Abführung Informationen für Beherbergungsbetriebe
- Der Beherbergungsbetrieb zieht den Tourismusbeitrag ein und erhebt von der beitragspflichtigen Person die hierfür erforderlichen Daten. Der Tourismusbeitrag ist in der Beherbergungsrechnung gesondert auszuweisen.
- Die Abgabe der Beitragserklärung und die Zahlung des Tourismusbeitrags an die Stadt Fulda erfolgen zeitgleich und elektronisch.
- Der Beherbergungsbetrieb führt in Verbindung mit der Beitragserklärung in Form eines Eigenbelegs (Rechnung) den Tourismusbeitrag jeweils zum 15. April, 15. Juli, 15. Oktober und 15. Januar für das jeweilige Vorquartal an die Stadt Fulda (Stadtkasse) ab. Die Stadt Fulda stellt hierfür die notwendigen Dokumente und Systeme zur Verfügung.
- Der Beherbergungsbetrieb unterliegt der gesetzlichen Meldepflicht.
Beitragserklärung
Der Beherbergungsbetrieb zieht den Tourismusbeitrag ein. Der Tourismusbeitrag ist jeweils zum 15. April, 15. Juli, 15. Oktober und 15. Januar für das jeweilige Vorquartal an die Stadt Fulda (Stadtkasse) abzuführen.
Die Abgabe der Beitragserklärung ist in jedem Quartal verpflichtend. Wenn es innerhalb des Quartals keine beitragspflichtigen Beherbergungen gab, ist eine Meldung für „0 Personen“ (Nullmeldung) zu machen.
Kontrollen
Die Stadt Fulda ist berechtigt, entsprechende Kontrollen in den Beherbergungsbetrieben durchzuführen. Bei verspäteter Zahlung wird ein Säumniszuschlag gemäß § 240 Abgabenordnung festgesetzt.
Ihre Pflichten
Aufzeichnungs- und meldepflichtig sind alle Beherbergungsbetriebe im Gebiet der Stadt Fulda. Hierzu zählen auch Zeltplätze, Campingparks und ähnliche Einrichtungen sowie alle Wohnungsinhaberinnen und Wohnungsinhaber, die gegen Entgelt vorübergehend Zimmer oder Wohnraum zur Verfügung stellen (Ferienhäuser, Ferienwohnungen, etc.). Die Meldepflicht entfällt, wenn keine beitragspflichtigen Personen beherbergt werden (z. B. Krankenhäuser).
Diese Gruppen sind vom Beitrag befreit
Hausbesuch
Personen, die als Hausbesuch bei einer im Erhebungsgebiet ortsansässigen Person unentgeltlich Aufnahme finden.
Patientinnen & Patienten
Stationär behandelte Patientinnen und Patienten und deren Begleitpersonen sowie sonstige Patienten für die Zeit, in der sie nicht in der Lage sind, Tourismuseinrichtungen zu nutzen.
Lernende
Studierende, Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende samt deren Betreuungspersonen, sofern sie sich zu Studien-, Schul- oder Ausbildungszwecken in der Gemeinde aufhalten und dieser Aufenthalt durch ihre jeweilige Bildungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungseinrichtung organisiert ist.
Zur Einbindung in Rechnungen, Angebote & AGB Musterhinweise für Beherbergungsbetriebe
Die Stadt Fulda erhebt einen Tourismusbeitrag. Grundlagen sind § 2 und § 13 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) sowie die Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages im Gebiet der Stadt Fulda (Tourismusbeitragssatzung). Beitragspflichtig sind grundsätzlich alle ortsfremden volljährigen Personen, die im Gebiet der Stadt Fulda gegen Entgelt beherbergt werden. Der Tourismusbeitrag beträgt pro Aufenthaltstag/Übernachtung und pro Person zwei Euro. Über eine Befreiung zum Tourismusbeitrag hat der Gast den Nachweis zu führen. Informationen zum Tourismusbeitrag der Stadt Fulda sind online unter www.tourismus-fulda.de/tourismusbeitrag abrufbar.