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Ein Restaurant mit gedeckten Tischen und Stühlen für das Abendessen, im Hintergrund ist die Fuldaer Innenstadt – Tourismus Fulda

Für den Erhalt des kulturellen Erbes Tourismus-Beitrag

Mit dem Tourismus­beitrag trägt jeder Reisende, der in Fulda übernachtet, ent­scheidend zur Erhal­tung des kultu­rellen Erbes bei und sorgt dafür, dass die touristische Infrastruktur intakt bleibt und ein vielfältiges und attraktives Freizeitangebot gefördert wird.

Direkt zur Information für Beherbergungsbetriebe

Zweckgebundener Tourismusbeitrag Kultur bewahren & Vielfalt fördern

Seit dem 16. Jahr­hundert werden in Deutschland Tourismus­abgaben erhoben. Die Formen und Aus­gestal­tungen sind dabei sehr unter­schiedlich. Der Tourismus­beitrag ist im Vergleich zur Tourismus- oder Betten­steuer, Gäste-, Ortstaxe, Tourismus- oder Fremden­verkehrs­abgabe zweck­gebunden. Die Ein­nahmen werden zur teil­weisen Deckung von Maß­nahmen im Tourismus- und Gast­gewerbe sowie zur Sicherung und Stär­kung des Stand­ortes ein­gesetzt.

Fulda erfreut sich großer Beliebt­heit. Die Stadt zählt aktu­ell über 70.000 Ein­wohner­innen und Ein­wohner und ver­zeichnet jährlich fast 700.000 Über­nachtungen. Im Herzen Deutsch­lands ge­legen und von allen Him­mels­richtungen sehr gut er­reich­bar, faszi­niert Fulda nicht nur mit barockem Flair. Land­schaftlich attrak­tiv liegt die Stadt zwischen den Mittel­gebirgen Vogels­berg und dem UNESCO-Bio­sphären­reservat Rhön, das 2014 zum Inter­natio­nalen Sternen­park ausge­zeichnet wurde.

Fulda ist eine char­mante Stadt zum Wohl­fühlen mit einer reichen Ge­schichte und einer Viel­zahl an kultu­rel­len und histo­rischen Sehens­würdig­keiten. Durch den Touris­mus werden nicht nur die lokale Wirt­schaft und Arbeits­plätze gestärkt, sondern auch die kul­tu­relle Viel­falt und das kul­turel­le Erbe der Stadt geför­dert. Jeder Reisende – ob privat oder be­ruflich – erlebt die Viel­falt Fuldas und ihre Sehens­würdig­keiten: den Dom St. Salvator, das Stadt­­schloss, das Barock­­viertel und viele andere At­trak­­tionen. Darüber hinaus bietet Fulda eine breite Palet­te an Ver­anstal­­tungen sowie gas­­tro­no­­mischen Ange­­boten, die das touris­­tische Erlebnis bereichern.

Menschen stehen um ein Fass herum, im Hintergrund ist der Fuldaer Dom zu sehen – Tourismus Fulda
Eine Gruppe von Menschen sitzt an einem Tisch und es wir Essen auf einem Tablett gebracht – Tourismus Fulda

Kleiner Beitrag mit großer Wirkung Für Fuldas Zukunft

Die Stadt Fulda ist ein staatlich aner­kannter Touris­mus­ort. Seit dem 1. April 2024 wird ein Touris­mus­beitrag zur teil­weisen Deckung des Auf­wandes für die Kon­zeption, Planung und Um­setzung von touris­tischen Ange­boten, Veran­stal­tungen, Ein­richtungen und Struk­turen sowie für die Kom­muni­kations- und Marketing­maßnahmen erhoben.

Die Ein­nahmen durch den Tou­rismus­beitrag leisten einen wesent­lichen Beitrag für die Verbes­serung der touris­tischen Infra­struktur und Dienst­leistungen. Sie steigern die Attrak­tivi­tät der Stadt für Besuchende und die Einheimischen gleicher­maßen. Der Tourismus­beitrag stärkt die lokale Wirt­schaft, den Handel sowie das gesamte Gast­gewerbe. Zudem kön­nen Arbeits­plätze gesichert, neue Talente ge­fördert und die Aufent­halts- und Lebens­qualität konti­nuier­lich gesteigert werden. Darüber hinaus werden durch den Tou­rismus­beitrag auch regionale, ganz­eitliche und nach­haltige Projekte finanziert.

GRUNDLAGE

Grundlagen sind § 2 und § 13 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) sowie die Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages im Gebiet der Stadt Fulda (Tourismusbeitragssatzung).

Satzung ansehen

BEITRAG im Detail

Der Tourismusbeitrag beträgt pro Aufenthaltstag und pro Person zwei Euro. Beitragspflichtig sind grundsätzlich alle ortsfremden volljährigen Personen, die im Gebiet der Stadt Fulda gegen Entgelt beherbergt werden.

Merkblatt herunterladen

Einzug und Abführung Informationen für Beherbergungsbetriebe

  1. Der Beherbergungsbetrieb zieht den Tourismusbeitrag ein und erhebt von der beitragspflichtigen Person die hierfür erforderlichen Daten. Der Tourismusbeitrag ist in der Beherbergungsrechnung gesondert auszuweisen.
  2. Die Abgabe der Beitragserklärung und die Zahlung des Tourismusbeitrags an die Stadt Fulda erfolgen zeitgleich und elektronisch.
  3. Der Beherbergungsbetrieb führt in Verbindung mit der Beitragserklärung in Form eines Eigenbelegs (Rechnung) den Tourismusbeitrag jeweils zum 15. April, 15. Juli, 15. Oktober und 15. Januar für das jeweilige Vorquartal an die Stadt Fulda (Stadtkasse) ab. Die Stadt Fulda stellt hierfür die notwendigen Dokumente und Systeme zur Verfügung.
  4. Der Beherbergungsbetrieb unterliegt der gesetzlichen Meldepflicht.

Beitrags­erklärung

Der Be­her­ber­gungs­be­trieb zieht den Tou­ris­mus­bei­trag ein. Der Tou­ris­mus­bei­trag ist je­weils zum 15. April, 15. Juli, 15. Ok­to­ber und 15. Ja­nu­ar für das je­wei­lige Vor­quar­tal an die Stadt Fulda (Stadt­kasse) ab­zu­füh­ren.

Die Ab­ga­be der Bei­trags­er­klär­ung ist in je­dem Quar­tal ver­pflich­tend. Wenn es inner­halb des Quar­tals keine bei­trags­pflich­ti­gen Be­her­ber­gung­en gab, ist ei­ne Mel­dung für „0 Per­so­nen“ (Nullmeldung) zu ma­chen. 

Beitragserklärung abgeben

Kontrollen

Die Stadt Fulda ist be­rechtigt, ent­sprechende Kon­trollen in den Beher­bergungs­betrieben durch­zuführen. Bei ver­spä­teter Zah­lung wird ein Säumnis­zuschlag gemäß § 240 Ab­gaben­ordnung fest­gesetzt.

Ihre Pflichten

Auf­zeich­nungs- und melde­pflichtig sind alle Beher­bergungs­betriebe im Gebiet der Stadt Fulda. Hierzu zählen auch Zelt­plätze, Camping­parks und ähnliche Ein­richtungen sowie alle Wohnungs­inhaber­innen und Wohnungs­inhaber, die gegen Ent­gelt vorüber­gehend Zimmer oder Wohn­raum zur Verfügung stellen (Ferien­häuser, Ferien­wohnungen, etc.). Die Melde­pflicht ent­fällt, wenn keine bei­trags­pflichtigen Personen beher­bergt werden (z. B. Kranken­häuser).

Diese Gruppen sind vom Beitrag befreit

Hausbesuch

Personen, die als Hausbesuch bei einer im Erhebungsgebiet ortsansässigen Person unentgeltlich Aufnahme finden.

Patientinnen & Patienten

Stationär behandelte Patientinnen und Patienten und deren Begleitpersonen sowie sonstige Patienten für die Zeit, in der sie nicht in der Lage sind, Tourismuseinrichtungen zu nutzen.

Lernende

Studierende, Schüler­innen und Schüler sowie Aus­zubildende samt deren Betreu­ungs­personen, sofern sie sich zu Studien-, Schul- oder Aus­bildungs­zwecken in der Gemeinde aufhalten und dieser Aufent­halt durch ihre jeweilige Bildungs-, Aus­bildungs- oder Fort­bildungs­einrichtung orga­nisiert ist.

Zur Einbindung in Rechnungen, Angebote & AGB Muster­hinweise für Beher­bergungs­betriebe

Die Stadt Fulda erhebt einen Tourismus­beitrag. Grundlagen sind § 2 und § 13 des Gesetzes über kom­munale Ab­gaben (KAG) sowie die Satzung über die Erhe­bung eines Tourismus­beitrages im Gebiet der Stadt Fulda (Tourismus­beitrags­satzung). Beitrags­pflichtig sind grund­sätzlich alle orts­fremden voll­jährigen Perso­nen, die im Gebiet der Stadt Fulda gegen Ent­gelt beher­bergt werden. Der Tourismus­beitrag beträgt pro Aufent­halts­tag/Über­nachtung und pro Person zwei Euro. Über eine Be­freiung zum Tourismus­beitrag hat der Gast den Nach­weis zu führen. Infor­matio­nen zum Tourismus­beitrag der Stadt Fulda sind online unter www.tourismus-fulda.de/tourismusbeitrag abrufbar.