Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen Zur Fußzeile springen

Fulda führte am 01. April den Tourismusbeitrag ein

| News

Fulda ist staatlich anerkannter Tourismusort und führte zum 01. April 2024 einen zweckgebundenen Tourismusbeitrag ein.

Für Fuldas Zukunft
Fulda ist staatlich anerkannter Tourismusort und führte zum 01. April 2024 einen Tourismusbeitrag zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die Konzeption, Planung und Umsetzung von touristischen Angeboten, Veranstaltungen, Einrichtungen und Strukturen sowie für die Kommunikations- und Marketingmaßnahmen ein. Beitragspflichtig sind grundsätzlich alle ortsfremden volljährigen Personen, die im Gebiet der Stadt Fulda gegen Entgelt beherbergt werden. Der Tourismusbeitrag beträgt pro Übernachtungstag und pro Person zwei Euro.

Zweckgebundener Tourismusbeitrag 
Der Tourismusbeitrag ist im Vergleich zur Tourismus- oder Bettensteuer, Gäste-, Ortstaxe, Tourismus- oder Fremdenverkehrsabgabe zweckgebunden. Die Einnahmen werden zur teilweisen Deckung von Maßnahmen im Tourismus- und Gastgewerbe sowie zur Sicherung und Stärkung des Standortes eingesetzt. Damit trägt jeder Reisende, der in Fulda übernachtet, entscheidend zur Erhaltung des kulturellen Erbes bei und sorgt dafür, dass die touristische Infrastruktur intakt bleibt und ein vielfältiges und attraktives Freizeitangebot gefördert wird.

Befreiung von der Beitragspflicht für

  • Personen, die als Hausbesuch bei einer im Erhebungsgebiet ortsansässigen Person unentgeltlich Aufnahme finden
  • stationär behandelte Patientinnen und Patienten und deren Begleitpersonen sowie sonstige Patienten für die Zeit, in der sie nicht in der Lage sind, Tourismuseinrichtungen zu nutzen
  • studierende, Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende samt deren Betreuungspersonen, sofern sie sich zu Studien-, Schul- oder Ausbildungszwecken in der Gemeinde aufhalten und dieser Aufenthalt durch ihre jeweilige Bildungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungseinrichtung organisiert ist


Einzug des Beitrags
Der Beherbergungsbetrieb zieht den Tourismusbeitrag ein und erhebt von der beitragspflichtigen Person die hierfür erforderlichen Daten. Der Tourismusbeitrag ist in der Beherbergungsrechnung gesondert ausgewiesen.

weitere Informationen